A, A2, A1, AM, Mofa
Vom Mofa bis zum Motorrad

In unserer Fahrschule easy-fahrenlernen wird Dir in lockerer Atmosphäre die Theorie und Praxis in allen Klassen beigebracht. Wir als zertifiziertes und erfahrenes Team verbinden Professionalität mit den neusten Schulungsmedien. Gemeinsam verfolgen wir ein Ziel:
DEINEN FÜHRERSCHEIN!

Schein oder nicht Schein, das ist für viele Jugendliche keine Frage: Zum 16. Geburtstag muss der erste Zweiradführerschein her. Ab dann wird dem großen Traum von noch größeren Maschinen entgegengefiebert. Wir bieten einen Überblick über alle Führerscheinklassen und ihren Umfang.


Führerschein Beratung

Informiert Euch gerne im unserem neuen

Beratungstool

A A2 A1 AM Mofa B196

Klasse A

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder
(21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
Ausbildung: Theorie, Praxis
Prüfung: Theorie, Praxis
Hinweis:
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Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).

Unterlagen:
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  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse A2

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig
Einschluss: Klasse A1 und AM
Ausbildung: Theorie, Praxis
Prüfung: Theorie, Praxis
Hinweis:
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Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen

Unterlagen:
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  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit

  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig
Einschluss: Klasse AM
Ausbildung: Theorie, Praxis
Prüfung: Theorie, Praxis
Hinweis:
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Unterlagen:
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  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

  • der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen 

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen 

Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

  • der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen 
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.
Einschluss: -
Ausbildung: Theorie, Praxis
Prüfung: Theorie, Praxis
Hinweis:
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Unterlagen:
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  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mofa

Das darfst du mit der Mofa-Prüfbescheinigung fahren:

Mofas mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

und mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.

Mindestalter: 15 Jahre
Die Theorieprüfung kannst du bereits 3 Monate vorher ablegen.
Voraussetzungen: -
Befristung: Keine
Einschluss: -
Ausbildung: Theorie, Praxis
Prüfung: Theorie
Hinweis:
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Theorie und Praxis in der Mofa-Ausbildung

Natürlich musst du auch bei der Mofa-Prüfbescheinigung fit in Theorie und Praxis sein. Hierzu besuchst du in deiner Fahrschule sechs Doppelstunden Theorieunterricht zu je 90 Minuten in einem Mofa Kurs.

Die praktische Ausbildung muss aus mindestens einer Doppelstunde zu 90 Minuten bestehen. Eine praktische Prüfung musst du nicht machen. Über deine Ausbildung erhältst du eine Bescheinigung, die du bei der Prüfstelle (z.B. beim TÜV) vorlegen musst. Nur dann wirst du zur Theorieprüfung zugelassen.

Mofa - Prüfung

Für die Mofa-Prüfbescheinigung musst du eine erfolgreiche Theorieprüfung ablegen, aber keine praktische Prüfung.

Unterlagen:
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Keine

B196 - Zweirädrige Leichtkrafträder

Motorleistung maximal 11 kW;
Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg;
Bei Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 125 cm³

Bitte beachten:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A1 mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes) sind nicht erlaubt.

Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.
Für Fahrten im Ausland ist nach wie vor ein Führerschein der Klasse A1 erforderlich.

Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzungen: Ununterbrochener Vorbesitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Befristung: -
Einschluss: -
Ausbildung: -
Prüfung: -
Hinweis:
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  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung in Theorie und Praxis bei einer Motorradfahrschule durch einen Motorradfahrlehrer (kann bereits mit 24 Jahren begonnen werden)
  • Vorlage der Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung (= Datum der Teilnahmebescheinigung) und dem Eintrag der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.
Unterlagen:
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  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung der Fahrschule über die Teilnahme an einer Fahrerschulung gemäß Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung
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