B, BF17, BA, BE, B197
Dein PKW Führerschein
In unserer Fahrschule easy-fahrenlernen wird Dir in lockerer Atmosphäre die Theorie und Praxis in allen Klassen beigebracht. Wir als zertifiziertes und erfahrenes Team verbinden Professionalität mit den neusten Schulungsmedien. Gemeinsam verfolgen wir ein Ziel:
DEINEN FÜHRERSCHEIN!
Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Erlaubnis zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss vorsichtig sein. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an. Klasse B
Seit dem 1. April 2021
Klasse B197 (ganz neu)
Die B197 Klasse ist seit dem 1. April 2021 verfügbar und eine Kombination aus BA und B. Du darfst die Fahrstunden und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug durchführen, musst aber 10 Fahrstunden während der Fahrausbildung auf einem handgeschalteten Fahrzeug absolvieren und am Ende einen 15-minütigen Test mit deinem Fahrlehrer machen. Die praktische Prüfung am Ende absolvierst du aber auf einem Automatikfahrzeug.
Theorieanforderungen sind hierbei identisch zur Klasse B und auch die erlaubten Fahrzeuge, welche du fahren darfst, sind genauso wie in der Klasse B.
BF17
Begleitetes Fahren ab 17!
Warum fahren ab 17?
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.
Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.
Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Zur Senkung des Unfallrisikos von Fahranfängern hat der Gesetzgeber in Baden-Württemberg nach den Erfolgen in anderen Bundesländern im Jahr 2008 das begleitete Fahren ab 17 Jahren eingeführt. Jugendliche können bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben, dürfen aber nur in Begleitung von erfahrenen Erwachsenen Auto fahren.
Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen mitbringen:
• Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
• Sie muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
• Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein.
• Für sie gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes.
Weitere Infos bekommen Sie direkt bei uns
in den Fahrschulen oder auch telefonisch bei Pino D'Alessandro!