B, BF17, BA, BE, B197
Dein PKW Führerschein

In unserer Fahrschule easy-fahrenlernen wird Dir in lockerer Atmosphäre die Theorie und Praxis in allen Klassen beigebracht. Wir als zertifiziertes und erfahrenes Team verbinden Professionalität mit den neusten Schulungsmedien. Gemeinsam verfolgen wir ein Ziel:
DEINEN FÜHRERSCHEIN!

Wer A wie Auto sagt, muss B machen: Denn das ist der Buchstabe für die Erlaubnis zum Autofahren. Mit B dürfen Sie Kraftfahrzeuge (z.B. Pkw oder Laster) bis 3,5 t Gesamtgewicht fahren. Wer Anhänger über 750 kg ziehen will muss vorsichtig sein. Denn das hängt vom Zugfahrzeug ab. Eventuell ist die Klasse BE erforderlich. Es fallen dann allerdings zusätzliche Fahrstunden und eine weitere praktische Prüfung an. Klasse B


Seit dem 1. April 2021
Klasse B197 (ganz neu)

Die B197 Klasse ist seit dem 1. April 2021 verfügbar und eine Kombination aus BA und B. Du darfst die Fahrstunden und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug durchführen, musst aber 10 Fahrstunden während der Fahrausbildung auf einem handgeschalteten Fahrzeug absolvieren und am Ende einen 15-minütigen Test mit deinem Fahrlehrer machen. Die praktische Prüfung am Ende absolvierst du aber auf einem Automatikfahrzeug.

Theorieanforderungen sind hierbei identisch zur Klasse B und auch die erlaubten Fahrzeuge, welche du fahren darfst, sind genauso wie in der Klasse B.


BF17
Begleitetes Fahren ab 17!

Warum fahren ab 17?
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.
Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.

Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.

Zur Senkung des Unfallrisikos von Fahranfängern hat der Gesetzgeber in Baden-Württemberg nach den Erfolgen in anderen Bundesländern im Jahr 2008 das begleitete Fahren ab 17 Jahren eingeführt. Jugendliche können bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben, dürfen aber nur in Begleitung von erfahrenen Erwachsenen Auto fahren.


Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen mitbringen:
• Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
• Sie muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
• Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein.
• Für sie gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes.

 

Weitere Infos bekommen Sie direkt bei uns
in den Fahrschulen oder auch telefonisch bei Pino D'Alessandro!


Führerschein Beratung

Informiert Euch gerne im unserem neuen

Beratungstool

B BE B96 B197

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: -
Befristung: Klasse B ist unbefristet gültig
Einschluss: Klasse L und M
Ausbildung: Theorie, Praxis
Prüfung: Theorie, Praxis
Hinweis:
(mehr)

Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Unterlagen:
(mehr)
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit 

  • einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Einschluss: -
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praxis
Hinweis:
(mehr)

Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

Unterlagen:
(mehr)
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: -
Befristung: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
Einschluss: -
Ausbildung: Theorie, Praxis
Prüfung: -
Hinweis:
(mehr)

Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

Unterlagen:
(mehr)
  • Biometrisches Lichtbild
  • Nachweis der Teilnahme an der Schulung 
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Klasse B197

Die B197 Klasse ist seit dem 1. April 2021 verfügbar und eine Kombination aus BA und B. Du darfst die Fahrstunden und die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug durchführen, musst aber 10 Fahrstunden während der Fahrausbildung auf einem handgeschalteten Fahrzeug absolvieren und am Ende einen 15-minütigen Test mit deinem Fahrlehrer machen. Die praktische Prüfung am Ende absolvierst du aber auf einem Automatikfahrzeug.

Theorieanforderungen sind hierbei identisch zur Klasse B und auch die erlaubten Fahrzeuge, welche du fahren darfst, sind genauso wie in der Klasse B.


Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
Voraussetzungen: -
Befristung: Klasse B197 ist unbefristet gültig
Einschluss: Klasse L und M
Ausbildung: Theorie, Praxis
Prüfung: Theorie, Praxis
Hinweis:
(mehr)

Klasse B197 berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Unterlagen:
(mehr)
  • Biometrisches Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste Hilfe Kurs
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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