Wir bilden aus in verschiedenen
Führerscheinklassen!

BKlasse B

Merkmale:

  • Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
  • zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Ausbildung:

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Fahrstunden:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Dunkelfahrt: 3

Theoriestunden:

  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
BEKlasse B96

Merkmale:

  • Kfz der Klasse B mit Anhänger
  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4250 kg

Ausbildung:

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
  • Ausbildung: besondere Schulung
  • Prüfung: keine
  • Vorbesitz: Klasse B
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

Voraussetzungen:

  • Lichtbild
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
BEKlasse BE

Merkmale:

Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Ausbildung:

  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Vorbesitz: Klasse B

Fahrstunden:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 3
  • Autobahnfahrt: 1
  • Dunkelfahrt: 1

Voraussetzungen:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
AKlasse A

Merkmale:

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50 cm³ und bbH über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/H
  • Leistung über 15 kW

Ausbildung:

  • Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
  • 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Fahrstunden:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Dunkelfahrt: 3
  • Bei Erweiterung von Klasse A1 und A2 auf A gelten spezielle Regelungen.

Theoriestunden:

  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Voraussetzungen:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
AMKlasse AM

Merkmale:

Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  • bbH max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Ausbildung:

  • Mindestalter: 16
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Fahrstunden:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Theoriestunden:
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
A1Klasse A1

Merkmale:

Krafträder mit:

  • Hubraum max. 125 cm³
  • Leistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:

  • Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
  • oder bbH über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Ausbildung:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM


Fahrstunden:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Dunkelfahrt: 3

Theoriestunden:

  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
A2Klasse A2

Merkmale:

Krafträder mit:

  • Leistung max. 35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Ausbildung:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Fahrstunden:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 4
  • Dunkelfahrt: 3

Theoriestunden:

  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen:

  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
C1Klasse C1

Merkmale:

Kraftwagen mit:

  • zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
  • max. 8 Fahrgastplätzen
  • zG des Anhängers bis 750 kg

Ausbildung:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Vorbesitz: B
  • Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre

Fahrstunden:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 3
  • Autobahnfahrt: 1
  • Dunkelfahrt: 1

Theoriestunden:

  • Grundstoff: 6
  • Zusatzstoff: 6

Voraussetzungen:

  • Lichtbild
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Bescheinigung
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
  • Kopie des vorhandenen Führerscheins
C1EKlasse C1E

Merkmale:

Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:

  • zG des Anhängers über 3.500 kg
  • zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg

Ausbildung:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Vorbesitz: C1
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr; danach 5 Jahre

Fahrstunden:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 3
  • Autobahnfahrt: 1
  • Dunkelfahrt: 1

Voraussetzungen:

  • Lichtbild
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Bescheinigung
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
  • Kopie des vorhandenen Führerscheins
CEKlasse CE

Merkmale:

Kraftwagen mit:

  • zG über 3.500 kg
  • zG des Anhängers über 750 kg

Ausbildung:

  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
  • Vorbesitz: C
  • Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
  • Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
  • Geltungsdauer: 5 Jahre


Fahrstunden:

  • Übungsstunden: nach Bedarf
  • Überlandfahrt: 5
  • Autobahnfahrt: 2
  • Dunkelfahrt: 3

Theoriestunden:

  • Grundstoff: 6
  • Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen:

  • Lichtbild
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Bescheinigung
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
  • Kopie des vorhandenen Führerscheins
BBF17 Begleitetes Fahren ab 17!

Warum fahren ab 17?
Ziel des "Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen.
Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.

Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.

Zur Senkung des Unfallrisikos von Fahranfängern hat der Gesetzgeber in Baden-Württemberg nach den Erfolgen in anderen Bundesländern im Jahr 2008 das begleitete Fahren ab 17 Jahren eingeführt. Jugendliche können bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben, dürfen aber nur in Begleitung von erfahrenen Erwachsenen Auto fahren.



Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein.
  • Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung mit nicht mehr als einem Punkt im Verkehrszentralregister belastet sein.
  • Für sie gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel nach § 24a des Straßenverkehrsgesetzes.
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